Kundenschutzvereinbarung
zwischen der
Firma
Auftragsdienst Zeitarbeit
S. Sandig
Postfach 100 150
69441 Weinheim
(nachstehend AN)
und
Firma:
Name:
Straße, Hsn:
PLZ, Ort:
(nachstehend AG)
Die Parteien vereinbaren für den Fall, dass ein vom AN an den AG vermittelter Kunde (Entleiher) einen späteren Auftrag direkt beim AG (direkt oder bei einer seiner Niederlassungen) erteilt, dass dem AN dann ebenfalls eine Provision nach Maßgabe des Vermittlungsvertrages zusteht. Der AG verpflichtet sich, bei Zustandekommen eines Folgeauftrages den AN unverzüglich zu unterrichten und ihm nach Maßgabe des Vermittlungsvertrages Provisionsabrechnungen zu erteilen. Die entsprechenden Bestimmungen des Vermittlungsvertrages gelten entsprechend. Für den Fall, des Verstoßes gegen diese Vereinbarung , wird zwischen den Parteien eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Satzes der dem AN aus den Folgegeschäften regulär zustehenden Provision, vereinbart.