Personalleasing

Arbeitnehmerüberlassung (auch: Leiharbeit) liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt der Entleiher. Synonyme sind Zeitarbeit, Temporärarbeit, Leiharbeit, Mitarbeiterüberlassung und Personalleasing.

 

 

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